Deutschkenntnisse

Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind im Regelfall Voraussetzung für einen Einbürgerungsanspruch. Folgende Kenntnisse sollten vorhanden sein:

  • VERSTEHEN: Das Wichtigste verstehen können, wenn eine einfache Sprache verwendet wird und es um Vertrautes, um Arbeit, Schule oder Freizeit geht .
  • SPRECHEN: Einfach und zusammenhängend über vertraute Themen sprechen können.
  • SCHREIBEN: Einfache Texte über vertraute Themen verfassen können.

Dieses Sprachniveau ist auf europäischer Ebene als "Niveaustufe B 1" definiert; ein Raster zur Selbstbeurteilung finden Sie in der Downloadbox.

Die erforderlichen Kenntnisse gelten beim Vorhandensein bestimmter deutscher Bildungsabschlüsse (z.B. Hauptschulabschluss mit Deutsch "ausreichend") als nachgewiesen. Ansonsten muss ein Sprachtest bestanden werden, auf den sich Interessierte im Rahmen eines Kurses vorbereiten können. Eine Liste der Kursanbieter finden Sie in unserer Linkbox. Die Kosten für Sprachkurs und -test tragen die Betroffenen selbst.

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