Evaluierung

Der Glücksspielstaatsvertrag schreibt vor die Entwicklung der Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten zu evaluieren.

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Am 1. Juli 2012 ist der neue Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) vom 15. Dezember 2011 in Kraft getreten. § 32 GlüStV schreibt vor, dass die Auswirkungen des Staatsvertrages, insbesondere der neu eingeführten Regelungen der §§ 4a bis 4e, 9, 9a und 10a, auf die Entwicklung zum und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten, von den Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder unter Mitwirkung des Fachbeirats zu evaluieren sind. Der Sportbeirat ist gemäß § 15 der Verwaltungsvereinbarung Glücksspielstaatsvertrag (VwVGlüStV) bei der Evaluierung, insbesondere hinsichtlich des Ziels, den Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorzubeugen (§ 1 Satz 1 Nr.5 GlüStV), ebenfalls zu beteiligen.

Die Evaluierung bezieht sich danach insbesondere auf die konzessionierte Öffnung des Sportwettenmarktes im Rahmen einer zeitlich begrenzten Probephase von sieben Jahren (§§ 10a, 4a bis 4e GlüStV), die ländereinheitlichen Erlaubnisverfahren (Sportwettkonzessionen, Pferdewetten im Internet, Werbung im Internet und Fernsehen, Klassenlotterien und Lotterieeinnehmer, Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential), die von zentral zuständigen Behörden wahrgenommen werden (§§ 9a, 12 Abs. 3, 27 Abs. 2 GlüStV) sowie die gebündelten Erlaubnisverfahren für gewerbliche Spielvermittler (§ 19 Abs. 2 i.V.m. § 9a Abs. 3, 5 bis 8 GlüStV). Außerdem erstreckt sich die Evaluierung auf die Aufsichtsmaßnahmen nach § 9 und § 9a GlüStV einschließlich der nach § 9a Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV ländereinheitlich ausgestalteten aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit für die Untersagung der Zahlungsströme im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel beinhaltet.

Der Glücksspielmarkt in Deutschland besteht im Wesentlichen aus den folgenden Sektoren: Lotterien, Sportwetten, Pferdewetten, Spielbank(Casino)-Spiele und gewerbliche Automatenspiele. Nur Teile dieses Marktes sind legalisiert. Zum wirtschaftlichen Volumen des Marktes insgesamt existieren nur Schätzungen. Im Auftrag der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder wurde 2014 eine externe Marktbeobachtung zur Beurteilung der Entwicklung des Schwarzmarktes begonnen. Damit sollen insbesondere die Auswirkungen der Novellierung des Glücksspielspielstaatvertrages evaluiert werden. Erste Ergebnisse der Evaluierung und Angaben zum Umfang des regulierten und nichtregulierten Marktes finden sich im Jahresreport der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder 2014. Eine „White-List“ mit den erlaubten Glücksspielanbietern soll insbesondere der Aufklärung der Spielinteressierten dienen.

Ein zusammenfassender Bericht ist fünf Jahre nach Inkrafttreten des Staatsvertrages im Jahr 2017 vorzulegen.

Nach Abschluss der Evaluierung soll rechtzeitig vor dem Außerkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages auf der Grundlage der Evaluierungsergebnisse und Erfahrungen entschieden werden, ob sich das Experiment einer konzessionierten Öffnung einzelner Bereiche des Glücksspielangebots bewährt hat und langfristig fortzusetzen ist. Die Entscheidung über das Fortgelten des Staatsvertrages und die Fortsetzung des Konzessionsmodells für Sportwetten wird damit auf empirischer Grundlage vorbereitet.

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