Eine Politik für den Sport, wie sie die Hessische Landesregierung versteht, baut auf die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den Vereinen auf. Nur durch das tägliche Engagement dieser Ehrenamtlichen können die, von der Landesregierung bereit gestellten, Fördermittel sinnvoll eingesetzt werden. Daher wird Sportförderung auch und wissentlich als Förderung des Ehrenamtes im Sport verstanden. Im Sinne einer solchen Schwerpunktsetzung hat die Landesregierung mit der Kampagne Gemeinsam aktiv - Bürgerengagement in Hessen ein deutliches Zeichen gesetzt. In den Jahren 2001, 2003 und 2005 wurden Landeshelfertage für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt. Der besonderen Bedeutung des Ehrenamts und der Aufforderung zur Entwicklung einer Anerkennungskultur für das Ehrenamt trägt die von der Landesregierung zur Förderung des Bürgerengagements eingerichtete Ehrenamtsagentur Rechnung.
Verdienst und Leistungen im Sport in Hessen werden vielfältig gewürdigt:
Hessischer Verdienstorden
Der Hessische Verdienstorden wird zur Würdigung hervorragender Verdienste um das Land Hessen und seine Bevölkerung vom Hessischen Ministerpräsidenten in zwei Stufen, als Verdienstorden und als Verdienstorden am Bande, verliehen. Wegen des hohen Rangs der Auszeichnung ist die Zahl der Ordensinhaber und der jährlichen Verleihungen begrenzt.
Ehrenbrief des Landes Hessen
Bürgerinnen und Bürger, die sich in den Hessischen Gemeinden und Landkreisen um die demokratische, soziale und kulturelle Gestaltung unserer Gesellschaft verdient gemacht haben, wird im Namen und im Auftrag des Hessischen Ministerpräsidenten der Ehrenbrief des Landes Hessen verliehen. Er gilt als Dank und Anerkennung für mindestens 12-jährige ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere wenn die ehrenamtliche Tätigkeit in einem höheren Lebensalter erbracht worden ist, genügt auch eine geringere Dauer der Tätigkeit.
Sportplakette des Bundespräsidenten
Die Sportplakette des Bundespräsidenten ist als Auszeichnung für Turn- und Sportvereine oder -verbände bestimmt, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege und Entwicklung des Sports erworben haben. Die Sportplakette wird aus Anlass des 100-jährigen Bestehens eines Turn- und Sportvereines oder -verbandes auf dessen Antrag verliehen. Voraussetzung ist der Nachweis über den Gründungszeitpunkt. Der Antrag auf Verleihung ist mindestens 6 Monate vor dem Jubiläum schriftlich über den zuständigen Landessportbund oder Spitzenverband an den Empfehlungsausschuss beim Deutschen Sportbund zu richten. Die Antragsformulare sind u. a. beim Deutschen Sportbund erhältlich bzw. im Internet abrufbar. Die Verleihung der Plakette erfolgt durch den Hessischen Minister des Innern und für Sport oder durch eine von ihm beauftragte Person.
Sportplakette des Landes Hessen
Zur Anerkennung sportlicher Leistungen und zur Anerkennung besonderer Verdienste um den Sport in Hessen wurde die Sportplakette des Landes Hessen gestiftet. Die Sportplakette des Landes Hessen kann in jedem Jahr verliehen werden:
- an 10 Personen oder Mannschaften, die internationalen Maßstäben sportliche Höchstleistungen erzielt haben und durch ihre sportliche Haltung Vorbild sind oder die unter schwierigen körperlichen Bedingungen besonders anerkennenswerte sportliche Leistungen erzielt haben,
- an 5 Personen, die sich in langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitarbeiter, Übungs- oder Jugendleiter in Vereinen oder Verbänden um die Jugend oder Breitenarbeit im Sport besonders verdient gemacht haben.
Vorschlagberechtigt sind die kreisfreien Stätte und die Landkreise, der Landessportbund und die Sportfachverbände in Hessen. Die Vorschläge sind bis zum 1. September eines jeden Jahres dem, beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport eingerichteten, Auswahlausschuss zuzuleiten. Ihnen ist eine ausführliche Darstellung der sportlichen Leistungen bzw. der Tätigkeit des Vorgeschlagenen mit Stellungnahmen der Sportvereine und -verbände sowie der Gemeinde, in der der Vorgeschlagene seinen Wohnsitz hat, beizufügen. Sportplakette, Anstecknadel und Verleihungsurkunde werden im Rahmen einer Feierstunde überreicht, die vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport veranstaltet wird.
Dr. Horst-Schmidt-Jugendsport-Stipendium
Um einen Anreiz insbesondere für junge Menschen zu schaffen, sich verstärkt ehrenamtlich an der praktischen Arbeit der hessischen Sportvereine zu beteiligen, verleiht der Hessische Minister des Innern und für Sport jedes Jahr fünf jungen hessischen Bürgerinnen und Bürgern das Dr. Horst-Schmidt-Jugendsport-Stipendium. Das Stipendium ist mit einem Geldpreis von je 2.000 verbunden. Um das Dr. Horst-Schmidt-Jugendsport-Stipendium können sich Studenten/innen, Fachhochschüler/innen und Auszubildende bewerben, die zwei Jahre oder länger in einem oder in mehreren hessischen Sportvereinen, Sportkreisen und/oder Sportfachverbänden über eine Honorartätigkeit hinaus ehrenamtlich als Fachkraft im Jugend- und Freizeitsport, als Übungshelfer/in oder Übungsleiter/in kontinuierlich tätig sind.
Die Bewerber/innen müssen ihren ständigen Wohnsitz in einer hessischen Gemeinde haben und ihre Bereitschaft zum Ausdruck bringen, auch zukünftig in einem hessischen Verein, Sportkreis und/oder Sportfachverband diese ehrenamtliche Tätigkeit ausüben zu wollen. Die persönliche Bewerbung erfolgt über den Verein, dem der/die Bewerber/in angehört. Der Bewerbung sind beizufügen:
- Ein persönliches Bewerbungsschreiben mit einer Begründung für die Bewerbung.
- Ein ausführlicher Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person unter Einbeziehung des sportlichen und überfachlichen Werdegangs und ein Passbild.
- Eine ausführliche Darstellung über die bisherigen sportlichen und die überfachlichen Tätigkeiten durch den Sportverein, den Sportkreis und/oder den Sportfachverband.
- Studienbescheinigung zum laufenden Semester (Immatrikulation) oder eine entsprechende Ausbildungsbescheinigung.
Die persönlichen Bewerbungen sind als Vorschläge für die Verleihung des Stipendiums durch die Sportvereine in Hessen mit deren Stellungnahmen über die Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt/Main an den Hessischen Minister des Innern und für Sport zu richten.
Die Bewerbungen müssen der Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen spätestens zum 31. Januar vorgelegt werden. Die Entscheidung über die Verleihung des Stipendiums liegt bei einem Gremium, das sich aus einem Vertreter der Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen, einem Vertreter des Hessischen Kultusministeriums und einem Vertreter des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zusammensetzt.
Silberne Ehrenplakette des Hessischen Ministerpräsidenten
Bei 100- (105-, 110-, 115- etc.) jährigem Bestehen von Sport- und Gesangvereinen verleiht der Hessische Ministerpräsident eine Silberne Ehrenplakette, wenn der Verein besonders anerkennenswerte Leistungen und die Pflege der Leibesübungen oder des Deutschen Liedes nachweisen kann.
Ehrenamtscard
Nach erfolgreichen Testphasen soll die Ehrenamtscard landesweit eingeführt werden. Hessen hat hier eine bundesweite Vorreiterrolle übernommen und versteht die Ehrenamtscard als ein "Dankeschön" der Gesellschaft an besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger. Die Karte ist Ausdruck öffentlicher Anerkennung und Würdigung; sie bietet brauchbare und nützliche Vergünstigungen und hat damit eine hohe Attraktivität.
Ehrenamtliche, die sich mehr als 5 Stunden pro Woche für das Gemeinwohl engagieren, können Vergünstigungen auf öffentliche und private Angebote erhalten. Das Vergabeverfahren wird von den Partnern (Gemeinden, Städte und Landkreise) selbst bestimmt.