Änderungsgesetz zum HBKG - gültig ab 2. Dezember 2009 Das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz wurde mit diesem Änderungsgesetz vom 18. November 2009 angepasst. Eine konsolidierte Fassung des Gesetzes ist derzeit in Arbeit.
Landesbeiratsverordnung Verordnung über den Landesbeirat für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz (LBKVO)
HBKG - nichtamtliche Lesefassung - gültig ab 2. Dezember 2009 „Bei dem nachfolgenden Dokument handelt es sich um die nichtamtliche Lesefassung des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 17. Dezember 1998 (GVBL. I S. 530), in die sämtliche seither ergangenen Gesetzesänderungen einschließlich des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 18. November 2009 (GVBl. I S. 423) eingearbeitet worden sind. Der Hessische Minister des Innern und für Sport wird in Kürze das HBKG in der aktuellen Fassung mit neuem Datum im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen bekannt machen und dabei Unstimmigkeiten im Wortlaut berichtigen. Diese amtliche Fassung wird danach unverzüglich anstelle der nichtamtlichen Lesefassung eingestellt.“
Ausführungsbestimmungen (pdf 17 kB) Ausführungsbestimmungen zum Erlass über die Stiftung einer Katastrophenschutz-Medaille und einer Katastrophenschutz-Verdienstmedaille