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Aufgaben der gemeinsamen Geschäftsstelle

Bild des Hauses in dem die Geschäftsstelle untergebracht ist

Die Gemeinsame Geschäftsstelle des Fachbeirats Glücksspielsucht und der obersten 
Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder unterstützt die Tätigkeit des Fachbeirats und
die länderübergeifenden Arbeit der Glücksspielaufsicht insbesondere im  

               - Bereich der Abstimmung der Erlaubnisse,
               - der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels und
               - der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags.

Nach § 8 VwVGlüstV soll die länderübergreifende Zusammenarbeit der Glücksspielaufsicht insbesondere in folgenden Bereichen intensiviert werden:

  1. Glücksspielaufsicht (§ 9 Abs. 3 Satz 1 GlüStV)
  2. Abstimmung von Erlaubnissen (§ 9 Abs. 3 Satz 2 GlüStV)
  3. Internet und Zahlungsströme und
  4. Evaluierung (§ 27 GlüStV).

Die Aufgaben der Geschäftsstelle umfassen im Bereich des Fachbeirats

  1. die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen einschließlich der Umsetzung der Beratungsergebnisse,
  2. die rechtzeitige Durchführung des Fachbeiratsverfahrens gemäß § 1 Abs. 5.

Die Aufgaben der Geschäftsstelle umfassen im Bereich der länderübergreifenden Zusammenarbeit

  1. die Koordination von Beschlussverfahren und der Umsetzung von Beschlüssen,
  2. die Organisation von Arbeitsgruppen einschließlich der Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen,
  3. die Sicherstellung der elektronischen Erfassung und Verfügbarkeit der im Rahmen von Nr. 1. und 2 anfallenden Dokumente auf dem Standard des CIRCA-Systems.

Die Geschäftsstelle erhält Aufträge vom Fachbeirat und von den obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder

© 2010 Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Friedrich-Ebert-Allee 12 . 65185 Wiesbaden

Ansprechpartner

Gemeinsame Geschäftsstelle des Fachbeirats nach § 10 Abs. 1 Satz 2 GlüStV und der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder


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- Referat II 6 -
Postfach 3167
65021 Wiesbaden

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