Die Gemeinsame Geschäftsstelle des Fachbeirats Glücksspielsucht und der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder unterstützt die Tätigkeit des Fachbeirats und die länderübergeifenden Arbeit der Glücksspielaufsicht insbesondere im
- Bereich der Abstimmung der Erlaubnisse, - der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels und - der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags.
Nach § 8 VwVGlüstV soll die länderübergreifende Zusammenarbeit der Glücksspielaufsicht insbesondere in folgenden Bereichen intensiviert werden:
Glücksspielaufsicht (§ 9 Abs. 3 Satz 1 GlüStV)
Abstimmung von Erlaubnissen (§ 9 Abs. 3 Satz 2 GlüStV)
Internet und Zahlungsströme und
Evaluierung (§ 27 GlüStV).
Die Aufgaben der Geschäftsstelle umfassen im Bereich des Fachbeirats
die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen einschließlich der Umsetzung der Beratungsergebnisse,
die rechtzeitige Durchführung des Fachbeiratsverfahrens gemäß § 1 Abs. 5.
Die Aufgaben der Geschäftsstelle umfassen im Bereich der länderübergreifenden Zusammenarbeit
die Koordination von Beschlussverfahren und der Umsetzung von Beschlüssen,
die Organisation von Arbeitsgruppen einschließlich der Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen,
die Sicherstellung der elektronischen Erfassung und Verfügbarkeit der im Rahmen von Nr. 1. und 2 anfallenden Dokumente auf dem Standard des CIRCA-Systems.
Die Geschäftsstelle erhält Aufträge vom Fachbeirat und von den obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder